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RzF - 16 - zu § 65 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Beschluss vom 26.08.1974 - VII 1086/74 = RdL 1975 S. 24

Aktenzeichen VII 1086/74 Entscheidung Beschluss Datum 26.08.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen RdL 1975 S. 24  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Das Setzen von Grenzsteinen als Vorbereitung zum Erlaß einer vorläufigen Besitzeinweisung gehört zu den der Durchführung der Flurbereinigung dienenden Arbeiten.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 35 FlurbG.