Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 19.03.1992 - 13 AS 92.330 = BayVBl. 1992 S. 631= RdL 1992 S. 195
Aktenzeichen | 13 AS 92.330 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 19.03.1992 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | = BayVBl. 1992 S. 631 = RdL 1992 S. 195 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Wird in einem kombinierten Flurbereinigungsverfahren gemäß § 1 und § 87 FlurbG nach Aufhebung der dem Unternehmen zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlüsse das Unternehmensverfahren nicht eingestellt und das Planfeststellungsverfahren fortgeführt, steht § 87 Abs. 2 Satz 2 FlurbG einer vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG auch dann entgegen, wenn die neuen Grundstücke nur nach dem Verfahrenszweck des § 1 FlurbG gestaltet wurden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 36 - zu § 65 FlurbG.