Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.06.1987 - 5 B 74.86
Aktenzeichen | 5 B 74.86 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 03.06.1987 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Weder aus den § 37 und § 40 FlurbG noch aus den §§ 7 und 144 c BBauG ist im Regelflurbereinigungsverfahren ein Anspruch der Gemeinden auf Zuteilung von Grundstücksflächen herzuleiten, die nach Darstellung im Flächennutzungsplan Gemeinschaftsbedarfszwecken dienen sollen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.