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RzF - 21 - zu § 40 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.06.1987 - 5 B 74.86

Aktenzeichen 5 B 74.86 Entscheidung Beschluss Datum 03.06.1987
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Weder aus den § 37 und § 40 FlurbG noch aus den §§ 7 und 144 c BBauG ist im Regelflurbereinigungsverfahren ein Anspruch der Gemeinden auf Zuteilung von Grundstücksflächen herzuleiten, die nach Darstellung im Flächennutzungsplan Gemeinschaftsbedarfszwecken dienen sollen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.