RzF - 38 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Münster, Beschluss vom 28.08.1992 - 9 B 3321/92.G

Aktenzeichen 9 B 3321/92.G Entscheidung Beschluss Datum 28.08.1992
Gericht Flurbereinigungsgericht Münster Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die obere Flurbereinigungsbehörde (Spruchstelle) trifft abhelfende planändernde Widerspruchsentscheidungen nicht durch einen Widerspruchsbescheid wie er sonst in Widerspruchsverfahren üblich ist, sondern in der Form eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 63 Abs. 2 Satz 2 FlurbG.