Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.09.1977 - BVerwG V CB 68.74
Aktenzeichen | BVerwG V CB 68.74 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 13.09.1977 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Bei der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 88 Nr. 7 FlurbG macht es keinen Unterschied, ob allein wegen der Entschädigungshöhe gestritten oder überhaupt eine Entschädigung verweigert wird. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 88 Nr. 7 FlurbG.