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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:56 Uhr
Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 11.02.2009 - 9 K 5/06 (Lieferung 2010)
Aktenzeichen | 9 K 5/06 | Entscheidung | Urteil | Datum | 11.02.2009 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2010 |
Leitsätze
1. | § 13 Grundbuchbereinigungsgesetz erlaubt es nicht, gegen den Willen des betroffenen Eigentümers unabhängig vom Zweck des Bodenordnungsverfahrens Grunddienstbarkeiten zu begründen oder gar rechtswidrige Inanspruchnahmen von Grundeigentum durch am Bodenordnungsverfahren nicht beteiligte Dritte nachträglich zu legitimieren. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 59 LwAnpG.