LwAnpG:§ 53/5: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:56 Uhr

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 04.11.2003 - 8 K 5/03 = RdL 2004, 127-129 (red. Leitsatz und Gründe) (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 5/03 Entscheidung Urteil Datum 04.11.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen RdL 2004, 127-129 (red. Leitsatz und Gründe)  Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nach den Planungsleitsätzen in § 53 Abs. 1 LwAnpG dient das Bodenordnungsverfahren der Neuordnung von Eigentumsverhältnissen. Es ist nicht Aufgabe der Behörde, nachbarrechtliche Streitigkeiten über die Zulässigkeit von Erdaufschüttungen durch hoheitliche Regelung zu befrieden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 42 - zu § 134 Abs. 2 FlurbG.