FlurbG:§ 87 Abs. 2/4: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:56 Uhr

Flurbereinigungsgericht Bautzen, Beschluss vom 02.06.2006 - F 7 BS 117/05 (Lieferung 2007)

Aktenzeichen F 7 BS 117/05 Entscheidung Beschluss Datum 02.06.2006
Gericht Flurbereinigungsgericht Bautzen Veröffentlichungen Lieferung 2007

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine "Einleitung" im Sinne des § 87 Abs. 2 Satz 1 FlurbG liegt bereits in dem Beginn des Anhörungsverfahrens.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 24 - zu § 1 FlurbG.