FlurbG:§ 9 Abs. 2/2: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:55 Uhr

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 26.02.2019 - 15 KF 45/17 = Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de (Lieferung 2021)

Aktenzeichen 15 KF 45/17 Entscheidung Urteil Datum 26.02.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen = Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de  Lieferung 2021

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Abwicklungsplan muss bei Erlass eines (Teil- ) Einstellungsbeschlusses nach § 87 Abs. 3 Satz 1 FlurbG noch nicht vorliegen. (Amtlicher Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 87 Abs. 3 FlurbG.