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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:54 Uhr
Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, Urteil vom 28.11.2014 - LwZR 6/13 = juris (Lieferung 2016)
Aktenzeichen | LwZR 6/13 | Entscheidung | Urteil | Datum | 28.11.2014 |
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Gericht | Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen | Veröffentlichungen | = juris | Lieferung | 2016 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Werden einem Dritten auf Grund einer Erklärung des Verpächters nach § 52 Abs. 3 Satz 2 Fall 2 FlurbG an dessen Stelle landwirtschaftliche Flächen zugeteilt, setzt sich daran das an den alten Grundstücken bestehende Landpachtverhältnis entsprechend § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG fort. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 59 - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG.