FlurbG:§ 52 Abs. 3/6: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:54 Uhr


Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, Urteil vom 28.11.2014 - LwZR 6/13 = juris (Lieferung 2016)

Aktenzeichen LwZR 6/13 Entscheidung Urteil Datum 28.11.2014
Gericht Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen Veröffentlichungen = juris  Lieferung 2016

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Werden einem Dritten auf Grund einer Erklärung des Verpächters nach § 52 Abs. 3 Satz 2 Fall 2 FlurbG an dessen Stelle landwirtschaftliche Flächen zugeteilt, setzt sich daran das an den alten Grundstücken bestehende Landpachtverhältnis entsprechend § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG fort.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 59 - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG.