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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:54 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Bescheid vom 20.02.2020 - 8 K 5/17 = Internetportal Landesrecht Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=MWRE200001722 (Lieferung 2021)
Aktenzeichen | 8 K 5/17 | Entscheidung | Bescheid | Datum | 20.02.2020 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | = Internetportal Landesrecht Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=MWRE200001722 | Lieferung | 2021 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Teilnehmer trifft eine Mitwirkungspflicht, nach der sie gehalten sind, im Planwunschtermin (§ 57 FlurbG) auf die maßgeblichen Gesichtspunkte und Entwicklungsperspektiven hinzuweisen und hierzu konkrete Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten. (Rn. 41) (Amtlicher Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 133 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.