FlurbG:§ 58 Abs. 1/10: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:54 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 23.02.1995 - 13 A 93.927

Aktenzeichen 13 A 93.927 Entscheidung Urteil Datum 23.02.1995
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. In einem nach § 87 FlurbG angeordneten Verfahren sind Einflüsse aus dem Unternehmen (hier: Ausbau der Donau), die sich auf den Ertrag auswirken, grundsätzlich nicht im Rahmen der Wertermittlung, sondern gegebenenfalls im Flurbereinigungsplan zu erfassen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.
Das Urteil wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.09.1995 - 11 B 111.95 bestätigt.