FlurbG:§ 44 Abs. 2/119: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:51 Uhr

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 13.10.2012 - 8 K 4/09 = RdL 2011, 71-74 (Leitsatz und Gründe)= AUR 2011, 318-323 (Leitsatz und Gründe) (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 8 K 4/09 Entscheidung Urteil Datum 13.10.2012
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen RdL 2011, 71-74 (Leitsatz und Gründe) = AUR 2011, 318-323 (Leitsatz und Gründe)  Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Anschluss eines Einlageflurstücks an eine Beregnungsanlage stellt einen wertbestimmenden Umstand im Sinne des § 44 Abs. 2 FlurbG dar, der, wenn er betrieblich nötig ist, bei der Abfindung zu berücksichtigen ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 29 Abs. 1 FlurbG.