FlurbG:§ 15/17: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:32 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 15.10.2019 - 13 A 18.1024 (Lieferung 2021)

Aktenzeichen 13 A 18.1024 Entscheidung Urteil Datum 15.10.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung 2021

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Erwerber eines Erbanteils tritt in die vermögensrechtliche Stellung des Erben am Nachlass ein mit der Folge, dass gemäß § 15 FlurbG nunmehr nur er klagebefugt ist. (Rn 33) (Redaktioneller Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 27 FlurbG.