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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:32 Uhr
Sächsisches Flurbereinigungsgericht Bautzen, Urteil vom 18.12.2009 - F 7 D 4 / 07 (Lieferung 2011)
Aktenzeichen | F 7 D 4 / 07 | Entscheidung | Urteil | Datum | 18.12.2009 |
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Gericht | Sächsisches Flurbereinigungsgericht Bautzen | Veröffentlichungen | Lieferung | 2011 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Anders als im Fall des § 19 Abs. 3 FlurbG, der für die Beitragsbefreiung auf die Verhältnisse des einzelnen Teilnehmers abstellt und dessen Freistellung ermöglicht, geht es im Rahmen von § 19 Abs. 1 FlurbG um die Vorteile, die der Gesamtheit der Teilnehmer aus der Flurbereinigung erwachsen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 32 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.