FlurbG:§ 19 Abs. 1/33: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:32 Uhr


Sächsisches Flurbereinigungsgericht Bautzen, Urteil vom 18.12.2009 - F 7 D 4 / 07 (Lieferung 2011)

Aktenzeichen F 7 D 4 / 07 Entscheidung Urteil Datum 18.12.2009
Gericht Sächsisches Flurbereinigungsgericht Bautzen Veröffentlichungen Lieferung 2011

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Anders als im Fall des § 19 Abs. 3 FlurbG, der für die Beitragsbefreiung auf die Verhältnisse des einzelnen Teilnehmers abstellt und dessen Freistellung ermöglicht, geht es im Rahmen von § 19 Abs. 1 FlurbG um die Vorteile, die der Gesamtheit der Teilnehmer aus der Flurbereinigung erwachsen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 32 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.