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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:31 Uhr
VGH Hessen, Beschluss vom 04.01.2012 - 23 C 2497/11 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 23 C 2497/11 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 04.01.2012 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | VGH Hessen | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Der Antrag auf Untersagung einer Informations- und Anhörungsveranstaltung ist als Eilantrag nach §123 Abs. 1 VwGO zu werten, da die Einladung zu diesem Termin offensichtlich keinen Verwaltungsakt darstellt, in Bezug auf den eine Vollziehungsaussetzung möglich wäre. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 29 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.