FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/145: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. August 2021, 16:31 Uhr


VGH Hessen, Beschluss vom 04.01.2012 - 23 C 2497/11 (Lieferung 2013)

Aktenzeichen 23 C 2497/11 Entscheidung Beschluss Datum 04.01.2012
Gericht VGH Hessen Veröffentlichungen Lieferung 2013

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Antrag auf Untersagung einer Informations- und Anhörungsveranstaltung ist als Eilantrag nach §123 Abs. 1 VwGO zu werten, da die Einladung zu diesem Termin offensichtlich keinen Verwaltungsakt darstellt, in Bezug auf den eine Vollziehungsaussetzung möglich wäre.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 29 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.