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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 44 Abs. 3 Satz 3/43: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 06.02.2019 - 9 K 549/16 (Lieferung 2020)

Aktenzeichen 9 K 549/16 Entscheidung Urteil Datum 06.02.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2020

Leitsätze

1. Im Einzelfall kann es für die wegemäßige Erschließung genügen, wenn Wegedienstbarkeiten neu begründet werden.(Redaktioneller Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 131 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.