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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 37 Abs. 1/64: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 08.06.2017 - 8 K 1/15 (Lieferung 2018)

Aktenzeichen 8 K 1/15 Entscheidung Urteil Datum 08.06.2017
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2018

Leitsätze

1. Es entspricht einem anerkannten Ziel der Neuordnung eines Gebietes im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens, wenn der Bodenordnungsplan die rechtlichen Grenzen zwischen Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang bringt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 126 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.