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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 08.06.2017 - 8 K 1/15 (Lieferung 2018)
Aktenzeichen | 8 K 1/15 | Entscheidung | Urteil | Datum | 08.06.2017 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2018 |
Leitsätze
1. | Es entspricht einem anerkannten Ziel der Neuordnung eines Gebietes im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens, wenn der Bodenordnungsplan die rechtlichen Grenzen zwischen Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang bringt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 126 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.