imported>Unknown user Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:58 Uhr
Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 30.05.2017 - 13 A 16.1130 (Lieferung 2018)
Aktenzeichen | 13 A 16.1130 | Entscheidung | Urteil | Datum | 30.05.2017 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | 2018 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Klagebefugnis für einen Rechtsbehelf gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung entfällt nur a) bei Identität von Einlage- und Abfindungsflurstück und b) wenn der Flurbereinigungsplan weder einen Abzug nach § 47 FlurbG noch einen Beitrag nach § 19 FlurbG vorsieht. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 27 FlurbG.