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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr
Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 05.11.2014 - 7 S 820/12 (Lieferung 2016)
Aktenzeichen | 7 S 820/12 | Entscheidung | Urteil | Datum | 05.11.2014 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | 2016 |
Leitsätze
1. | Vom Zweck der Flurbereinigung ist es auch gedeckt, wenn im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebiets die rechtlichen Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Übereinstimmung gebracht werden, was typischerweise bei Überbauungen in Betracht kommt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 144 FlurbG.