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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 45 Abs. 1/48: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 05.11.2014 - 7 S 820/12 (Lieferung 2016)

Aktenzeichen 7 S 820/12 Entscheidung Urteil Datum 05.11.2014
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung 2016

Leitsätze

1. Für Hofflächen kommt es entscheidend auf die - zum Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung gegebenen - betriebswirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse, nicht dagegen auf die grundbuchmäßige oder katastermäßige Bezeichnung an.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 144 FlurbG.