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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 47 Abs. 3/7: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 05.11.2014 - 7 S 820/12 (Lieferung 2016)

Aktenzeichen 7 S 820/12 Entscheidung Urteil Datum 05.11.2014
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung 2016

Leitsätze

1. Abzugsbefreiung als auch Beitragsbefreiung sind selbstständige Ansprüche, die im Anhörungstermin vorzubringen sind und nicht zu einem anhängigen Planwiderspruch nachgeschoben werden können.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 144 FlurbG.