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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 44 Abs. 3 Satz 3/38: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 08.10.2013 - 13 A 10.3043 = KommunalPraxis BY 2014, 59 (Leitsatz) (Lieferung 2015)

Aktenzeichen 13 A 10.3043 Entscheidung Urteil Datum 08.10.2013
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen = KommunalPraxis BY 2014, 59 (Leitsatz)  Lieferung 2015

Leitsätze

1. Die Erschließung durch eine Furt kann im Einzelfall ausreichend sein, insbesondere wenn das als Wiese genutzte Abfindungsflurstück nur eine geringe Größe aufweist und damit eine mangelnde Rentabilität der Bewirtschaftung verbunden ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 118 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.