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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 138 Abs. 1 Satz 2/149: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr


Flurbereinigungsgericht Schleswig, Urteil vom 09.03.2012 - 10 KS 1/11 (Lieferung 2014)

Aktenzeichen 10 KS 1/11 Entscheidung Urteil Datum 09.03.2012
Gericht Flurbereinigungsgericht Schleswig Veröffentlichungen Lieferung 2014

Leitsätze

1. Dem (vorzeitig) ausgeführten Flurbereinigungsplan, der in seinem Regelungsbereich die Privatrechtsverhältnisse der Teilnehmer neu gestaltet, wurde dadurch, dass im Interesse der Verfahrensbeschleunigung, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes Modifizierungen nur unter engen Voraussetzungen möglich sind, vom Gesetzgeber ein erhöhtes Maß an Änderungsfestigkeit zuerkannt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 35 - zu § 64 FlurbG.