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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:57 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 13.10.2012 - 8 K 4/11 (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 8 K 4/11 | Entscheidung | Urteil | Datum | 13.10.2012 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | 2013 |
Leitsätze
1. | Die Entscheidung, ein vereinfachtes Flurbereinigungs- mit einem Bodenordnungsverfahren zu kombinieren, ist nur dann frei von Ermessensfehlern, wenn die in dem jeweiligen Verfahren geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen beachtet werden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 5 - zu § 56 Abs. 1 LwAnpG.