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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 44 Abs. 2/112: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.09.2008 - 9 C 10585/08.OVG (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 9 C 10585/08.OVG Entscheidung Urteil Datum 03.09.2008
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung 2010

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Flurbereinigungsbehörde darf einen Flächennutzungsplan und einen Beschluss der Ortsgemeinde zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mangels Normverwerfungskompetenz nicht in Frage stellen.

Anmerkung


Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 112 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.