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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:56 Uhr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.01.2007 - 10 B 53/06 (Lieferung 2008)
Aktenzeichen | 10 B 53/06 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 03.01.2007 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | Lieferung | 2008 |
Leitsätze
1. | Wird im Rahmen der Flurbereinigung ein Gemeindewald unter Ablösung der daran bestehenden Nutzungsrechte aufgelöst, so betrifft dies nur die Einlagen der Gemeinde und der zur Nutzung des Waldes Berechtigten, nicht hingegen diejenigen anderer Teilnehmer. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 104 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.