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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 56/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Bescheid vom 24.05.2005 - 23 F 725/05

Aktenzeichen 23 F 725/05 Entscheidung Bescheid Datum 24.05.2005
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Anordnung eines freiwilligen Landtauschverfahrens löst keine spezielle Mitwirkungspflicht zur Errichtung fester Grenzzeichen aus.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RZF - 1 - zu § 103d FlurbG.