Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 41 Abs. 4/6: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr

Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 24.07.2003 - 13 AS 03.1702

Aktenzeichen 13 AS 03.1702 Entscheidung Beschluss Datum 24.07.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nichtbeteiligten ist ein Anfechtungsrecht bereits gegen den Plan nach § 41 FlurbG zuzuerkennen, wenn sie geltend machen können, durch die Entscheidung der Behörde in ihren Rechten möglicherweise verletzt zu sein.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 10 Nr. 1 FlurbG.