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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 8 Abs. 1/20: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 05.06.2002 - 13 AS 02.864

Aktenzeichen 13 AS 02.864 Entscheidung Beschluss Datum 05.06.2002
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Verwaltungsvorschriften stellen bloßes Innenrecht dar; ihre ermessensbindene Wirkung erstreckt sich nur auf die dort geregelten Konstellationen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 37 - zu § 4 FlurbG.