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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 9 Abs. 1/7: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 19.02.2002 - 9 K 27/00 = RdL 2003, 303; AUR 2003, 385

Aktenzeichen 9 K 27/00 Entscheidung Urteil Datum 19.02.2002
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen RdL 2003, 303; AUR 2003, 385  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Einstellung eines Verfahrens kann nicht unter Berufung auf Umstände verlangt werden, die im Widerspruchsverfahren gegen den Anordnungsbeschluss hätten vorgetragen werden können.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 41 - zu § 64 LwAnpG.