Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

LwAnpG:§ 53/3: Unterschied zwischen den Versionen

imported>Unknown user
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 18.12.2002 - 9 K 34/01

Aktenzeichen 9 K 34/01 Entscheidung Urteil Datum 18.12.2002
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Antragsrücknahme stellt kein Verfahrenshindernis dar, wenn die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens bestandskräftig angeordnet worden war und mehrere Private beteiligt sind.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 42 - zu § 64 LwAnpG.