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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr
Finanzgericht München, Urteil vom 13.12.2001 - 15 K 3003/01
Aktenzeichen | 15 K 3003/01 | Entscheidung | Urteil | Datum | 13.12.2001 |
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Gericht | Finanzgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Sämtliche im Flurbereinigungsgesetz geregelten Verfahren sind aus ertragsteuerlicher Sicht gleich zu behandeln, und zwar nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Regelflurbereinigungsverfahren. |
2. | Der freiwillige Landtausch wertgleicher Grundstücke realisiert keinen Gewinn und bleibt daher einkommensteuerfrei. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 103a FlurbG.