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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr
Flurbereinigungsgericht Kassel, Beschluss vom 25.10.2001 - 23 F 2342/01
Aktenzeichen | 23 F 2342/01 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 25.10.2001 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Kassel | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Im Rahmen der Beweissicherung sind vorherige Zustandsbeschreibungen als Grundlage für die spätere Wertermittlung nicht erforderlich, wenn dafür unmittelbar benachbarte Grundstücksflächen noch zur Verfügung stehen, die eine aussagekräftige Bewertung der in Anspruch genommenen Flächen erwarten lassen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 61 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.