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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 12/8: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr


Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 02.03.2000 - 9 K 27/98

Aktenzeichen 9 K 27/98 Entscheidung Urteil Datum 02.03.2000
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Flurbereinigungsbehörde kann das (Gebäudesonder-)Eigentum für das Verfahren als nachgewiesen ansehen, wenn derjenige, der sich auf ein solches Recht beruft, eine Bescheinigung der Gemeinde vorlegt, dass er das Grundstück wie ein Eigentümer besitzt oder das Recht ausübt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 29 - zu § 64 LwAnpG.