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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 15/13: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr


Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 13.09.1999 - 23 F 2386/98

Aktenzeichen 23 F 2386/98 Entscheidung Urteil Datum 13.09.1999
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Erwirbt ein Miterbe im Verlauf des Verfahrens den Anteil des anderen Miterben, so erlangt er damit keine neue, die Plananfechtung berechtigende Rechtsposition, wenn diesem gegenüber der Flurbereinigungsplan mangels Anfechtung bestandskräftig geworden war.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 97 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.