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von Anonymer Benutzer

LwAnpG:§ 63 Abs. 2/6: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 07.05.1998 - C 8 S 6/97 = RdL 1999 S. 100

Aktenzeichen C 8 S 6/97 Entscheidung Urteil Datum 07.05.1998
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen RdL 1999 S. 100  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes nach § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 FlurbG ist gegeben, wenn ein Nachbargrundstück lediglich zur wegemäßigen Erschließung des bisherigen Flurbereinigungsgebietes einbezogen wird.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 10 - zu § 64 LwAnpG.