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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr
Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 05.02.1998 - C 8 S 2/97
Aktenzeichen | C 8 S 2/97 | Entscheidung | Urteil | Datum | 05.02.1998 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Nach § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 FlurbG ist eine Anhörung der dort genannten Stellen vor Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens nach § 64 LwAnpG auch dann nicht entbehrlich, wenn es sich um bereits vermessene Grundstücke handelt, die in ihrer Abgrenzung unverändert bleiben. Ein diesbezüglicher Verfahrensmangel kann nach § 46 VwVfG-LSA geheilt werden. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 64 LwAnpG.