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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 5 Abs. 2/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:55 Uhr


Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 05.02.1998 - C 8 S 2/97

Aktenzeichen C 8 S 2/97 Entscheidung Urteil Datum 05.02.1998
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nach § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 FlurbG ist eine Anhörung der dort genannten Stellen vor Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens nach § 64 LwAnpG auch dann nicht entbehrlich, wenn es sich um bereits vermessene Grundstücke handelt, die in ihrer Abgrenzung unverändert bleiben. Ein diesbezüglicher Verfahrensmangel kann nach § 46 VwVfG-LSA geheilt werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 64 LwAnpG.