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von Anonymer Benutzer

LwAnpG:§ 64/3: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr

Flurbereinigungsgericht Bautzen, Urteil vom 25.09.1996 - 7 S 65/94

Aktenzeichen 7 S 65/94 Entscheidung Urteil Datum 25.09.1996
Gericht Flurbereinigungsgericht Bautzen Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Ordnung der Erschließungsverhältnisse neuordnungsbedürftiger Grundstücke dürfen auch solche Grundstücke in ein Bodenordnungsverfahren nach den § 53, § 64 LwAnpG einbezogen werden, auf denen Grund- und Gebäudeeigentum nicht auseinanderfallen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG.