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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 44 Abs. 2/98: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.1995 - 11 C 20.94 = RdL 1995 S. 158= AgrarR 1996 S. 97

Aktenzeichen 11 C 20.94 Entscheidung Urteil Datum 22.02.1995
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1995 S. 158 = AgrarR 1996 S. 97  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Begünstigtes Agrarland gehört nicht zu jenen Flächen, die entweder wieder zuzuteilen oder mit Flächen gleicher Qualität abzufinden sind.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 45 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.