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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 49 Abs. 1/12: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 15.94 = BVerwGE 98, 230= RdL 1995 S. 207

Aktenzeichen 11 C 15.94 Entscheidung Urteil Datum 17.05.1995
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen BVerwGE 98, 230 = RdL 1995 S. 207  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Fischereirechte, die ein Teilnehmer während eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens an einem durch das Unternehmen auf seinen Einlagegrundstücken entstandenen Gewässer begründet hat, sind ihm und nicht dem Unternehmensträger zuzuordnen. Es ist nicht Aufgabe der Flurbereinigung, die zivilrechtliche wirksame Bestellung von Fischereirechten zu korrigieren.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 47 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.