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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 15.94 = BVerwGE 98, 230= RdL 1995 S. 207
Aktenzeichen | 11 C 15.94 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.05.1995 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | = BVerwGE 98, 230 = RdL 1995 S. 207 | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Fischereirechte, die ein Teilnehmer während eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens an einem durch das Unternehmen auf seinen Einlagegrundstücken entstandenen Gewässer begründet hat, sind ihm und nicht dem Unternehmensträger zuzuordnen. Es ist nicht Aufgabe der Flurbereinigung, die zivilrechtliche wirksame Bestellung von Fischereirechten zu korrigieren. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 47 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.