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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 141 Abs. 2/10: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr


Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.08.1995 - 11 C 2.95 = RdL 1995 S. 332= DVBl. 1996 S. 105

Aktenzeichen 11 C 2.95 Entscheidung Urteil Datum 16.08.1995
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1995 S. 332 = DVBl. 1996 S. 105  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Rücknahme eines Widerspruchs unter aufschiebenden Bedingungen ist unwirksam.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 142 Abs. 2 FlurbG.