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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 64/25: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:54 Uhr

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 29.07.1991 - 7 S 2151/90 = AgrarR 1992 S. 272

Aktenzeichen 7 S 2151/90 Entscheidung Urteil Datum 29.07.1991
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen AgrarR 1992 S. 272  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ist der Flurbereinigungsplan endgültig ausgeführt und das Grundbuch berichtigt, so sind damit die durch die Planausführung entstehenden dinglichen Rechte vom Flurbereinigungsverfahren in das Privatrecht entlassen. Dann kann das Flurbereinigungsamt ein im Grundbuch eingetragenes Recht, auf dessen späteren gutgläubigen Erwerb sich ein Dritter beruft, nicht mehr durch Planänderung auf den Beschrieb des alten Bestandes "zurückführen".

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 15 FlurbG.