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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 87 Abs. 1/41: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:53 Uhr


Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 15.11.1988 - 10 S 2401/87 = RdL 1989 S. 295

Aktenzeichen 10 S 2401/87 Entscheidung Urteil Datum 15.11.1988
Gericht Verwaltungsgerichtshof Mannheim Veröffentlichungen RdL 1989 S. 295  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Naturschutzrechtlich gebotene Ausgleichsmaßnahmen für das Unternehmen sind im Planfeststellungsbeschluß für das Unternehmen zu regeln, nicht im Plan nach § 41 Abs. 1 FlurbG.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 11 - zu § 41 Abs. 1 FlurbG.