imported>Unknown user Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:53 Uhr
Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 18.02.1988 - 13 A 87.02065
Aktenzeichen | 13 A 87.02065 | Entscheidung | Urteil | Datum | 18.02.1988 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze
1. | Ein Bekanntmachungsmangel der vorläufigen Besitzeinweisung führt nicht zur Nichtigkeit im Sinne des Art. 44 BayVwVfG. Der Bekanntmachungsmangel hat nur zur Folge, daß der Verwaltungsakt im Gebiet der fehlerhaften Bekanntmachung gegenüber den Betroffenen nicht wirksam wird. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 32 - zu § 65 FlurbG.