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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 65/28: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:53 Uhr


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 19.01.1987 - 7 S 2103/86

Aktenzeichen 7 S 2103/86 Entscheidung Urteil Datum 19.01.1987
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Voraussetzung von § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG ist dadurch erfüllt, daß die Nachweise der Flurbereinigungsbehörde vorgelegen haben.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 21 Abs. 3 FlurbG.