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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 57/13: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:53 Uhr


Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 10.10.1985 - 13 A 84 A. 1769

Aktenzeichen 13 A 84 A. 1769 Entscheidung Urteil Datum 10.10.1985
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Ein rechtzeitiger Gestaltungswunsch auf rückwärtige Erschließung des Anwesens ist in die Abwägung zur Gestaltung des Flurbereinigungsplanes einzubeziehen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 44 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.