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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 103a/1: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:52 Uhr

Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 12.01.1984 - 15 OVG A 34/83

Aktenzeichen 15 OVG A 34/83 Entscheidung Urteil Datum 12.01.1984
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Eine Unternehmensflurbereinigung läßt sich nicht durch einen freiwilligen Landtausch ersetzen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 33 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG.