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von Anonymer Benutzer

FlurbG:§ 39/12: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:52 Uhr


Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.09.1981 - F OVG A 91/80

Aktenzeichen F OVG A 91/80 Entscheidung Urteil Datum 24.09.1981
Gericht Flurbereinigungsgericht Lüneburg Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Wege sind als gemeinschaftliche Anlagen von der Teilnehmergemeinschaft nur insoweit zu schaffen und von ihr bzw. ihren Rechtsnachfolgern zu unterhalten, als sie einem gemeinschaftlichen Interesse, d. h. dem Interesse mehrerer Teilnehmer, dienen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.