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Aktuelle Version vom 2. August 2021, 12:52 Uhr
Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.09.1981 - F OVG A 91/80
Aktenzeichen | F OVG A 91/80 | Entscheidung | Urteil | Datum | 24.09.1981 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Der Wege- und Gewässerplan bestimmt nicht nur über die Linienführung des neuen oder für einen Ausbau vorgesehenen Wege- und Gewässernetzes, sondern auch darüber, welche baulichen Maßnahmen im einzelnen durchgeführt werden sollen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.